Alle Untersuchungen aus einer Hand

Arbeitsmedizinische
Untersuchungen
in Duisburg

Neben der betriebsärztlichen Betreuung sind arbeitsmedizinische Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und spezielle Untersuchungen ein zentraler Schwerpunkt unserer Praxis. Unternehmen und Privatpersonen profitieren von einer strukturierten Terminvergabe, klarer Kommunikation und lösungsorientierter Organisation.

Kurzfristige Terminvergabe
Rechtskonforme Dokumentation
Langjährige Erfahrung in der Arbeitsmedizin
Vorsorgen und Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen
und Untersuchungen in Duisburg

Gerade wenn eine Untersuchung kurzfristig für einen Einsatz, eine Bewerbung, eine Einstellung oder einen beruflichen Nachweis benötigt wird, unterstützen wir mit möglichst flexibler Terminplanung.

Auch Privatpersonen können sich direkt bei uns melden, wenn sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchung, eine Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung, eine bahnärztliche Untersuchung oder eine Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung benötigen.

Rechtskonforme Durchführung nach ArbMedVV
Kurzfristige Terminvergabe möglich
Langjährige Erfahrung in der Arbeitsmedizin
Alle Untersuchungen aus einer Hand
ArbMedVV

Gesetzliche Grundlage für Vorsorgeuntersuchungen

früher G25 / G41

Eignungsuntersuchungen für Fahr- und Höhentätigkeiten

FeV

Fahrtauglichkeit für LKW-, Bus- und Taxifahrer

TfV

Bahnärztliche Untersuchungen für Triebfahrzeugführer

ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Gesundheitsschutz der Beschäftigten

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Sie umfasst Beratung, Anamnese und je nach Anlass weitere Untersuchungsbausteine. Wir unterstützen Unternehmen bei der Organisation von Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.

Termin anfragen

Enthaltene Untersuchungen

  • Pflichtvorsorge
    Bei bestimmten Tätigkeiten und Gefährdungen
  • Angebotsvorsorge
    Die vom Arbeitgeber anzubieten ist
  • Wunschvorsorge
    Bei arbeitsbezogenen gesundheitlichen Fragestellungen
früher G25 · G41

Eignungsuntersuchungen

Medizinische Eignung für bestimmte Tätigkeiten

Eignungsuntersuchungen beantworten eine andere Fragestellung als die Vorsorge: Es geht darum, ob eine Person aus medizinischer Sicht für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist. Solche Untersuchungen können bei besonderen beruflichen Anforderungen, Einstellungen oder Tätigkeiten mit erhöhter Verantwortung erforderlich sein.

Termin anfragen

Enthaltene Untersuchungen

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher G25)
    Für Fahrer, Maschinenführer, Kranfahrer
  • Arbeiten mit Absturzgefahr (früher G41)
    Für Höhenarbeiter, Dachdecker, Gerüstbauer
  • Einstellungsuntersuchungen
    Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses
  • Weitere Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
    Je nach Fragestellung
FeV

Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung

Für Berufskraftfahrer und Personenbeförderung

Wir führen Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung durch, zum Beispiel für LKW-, Bus-, Taxi-, Mietwagen- und Personenbeförderung. Bitte geben Sie bei der Anfrage an, für welche Fahrerlaubnis oder welchen beruflichen Zweck die Untersuchung benötigt wird.

Termin anfragen

Enthaltene Untersuchungen

  • LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer
    Klasse C/CE
  • Busfahrerinnen und Busfahrer
    Klasse D/DE
  • Taxi, Mietwagen und Personenbeförderung
    § 48 FeV
  • Ärztliche Untersuchung und Sehtest
    Nach jeweiliger Fragestellung
Spezialisiert

Spezielle Untersuchungen

Für besondere berufliche Anforderungen

Spezialisierte Untersuchungen für besondere Berufsgruppen und Tätigkeiten. Wenn Untersuchungen für Einsätze, Bewerbungen, Einstellungen oder berufliche Nachweise kurzfristig benötigt werden, sprechen Sie uns gerne an.

Termin anfragen

Enthaltene Untersuchungen

  • Bahnärztliche Untersuchungen
    Z. B. TfV, Sicherungsposten oder vergleichbare Fragestellungen
  • Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung
    Für Tätigkeiten mit Nachweispflicht
  • Untersuchungen nach Feuerwehrdienstvorschrift
    Z. B. schwerer Atemschutz nach FwDV 7
  • Kurzfristige Einsätze und Nachweise
    Sprechen Sie uns gerne an
Klare Einordnung statt Verwechslung

Vorsorge oder Eignungsuntersuchung?

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Gesundheitsschutz und der Beratung. Eignungsuntersuchungen prüfen dagegen, ob eine Person aus medizinischer Sicht für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist. Wir helfen Ihnen, die passende Untersuchungsart einzuordnen und die Termine sinnvoll zu organisieren.

Für Privatpersonen

Auch ohne Arbeitgeber
direkt einen Termin vereinbaren

Nicht jede Untersuchung wird über ein Unternehmen organisiert. Privatpersonen können sich direkt bei uns melden – zum Beispiel für Eignungsuntersuchungen, Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung, bahnärztliche Untersuchungen oder Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung.

Bitte geben Sie bei der Anfrage an, für welchen Zweck die Untersuchung benötigt wird. Wir klären dann, welche Untersuchungsbausteine erforderlich sind und wie kurzfristig ein Termin möglich ist.

Termin als Privatperson anfragen
Eignungsuntersuchungen
Fahrerlaubnisverordnung
Bahnärztliche Untersuchungen
Strahlenschutzverordnung
FAQ

Häufige Fragen
zu Untersuchungen

Sie haben weitere Fragen zu unseren Untersuchungen? Wir beraten Sie gerne persönlich und kurzfristig.

Termin anfragen

Die frühere G25-Untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) ist eine Eignungsuntersuchung für Mitarbeitende, die Fahrzeuge führen, Maschinen steuern oder Überwachungstätigkeiten ausüben. Untersucht werden Sehvermögen, Hörvermögen, Herz-Kreislauf-System, Nervensystem, allgemeine körperliche Eignung sowie Laborwerte. Die Untersuchung orientiert sich am DGUV-Leitfaden.

Die frühere G41-Untersuchung (Arbeiten mit Absturzgefahr) prüft die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten in der Höhe. Untersucht werden u.a. Herz-Kreislauf-System, Gleichgewichtssinn, Sehvermögen und Medikamenteneinnahme, die die Standsicherheit beeinflussen könnten.

Die Häufigkeit richtet sich nach der Art der Vorsorge und dem Alter des Mitarbeitenden. Pflichtvorsorgen müssen in der Regel alle 1-3 Jahre wiederholt werden. Die genauen Intervalle sind in der ArbMedVV und den zugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) festgelegt.

Pflichtvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten und der Arbeitnehmer muss sie wahrnehmen. Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, der Arbeitnehmer kann sie ablehnen. Wunschvorsorge: Der Arbeitnehmer kann sie auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen, wenn er einen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und einer Erkrankung vermutet.

Ja, wir führen bahnärztliche Untersuchungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) durch. Diese sind für Triebfahrzeugführer und andere Eisenbahnpersonale mit sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben.

Kurzfristige Terminvergabe möglich

Untersuchungstermin anfragen

Sie benötigen eine Vorsorge, Eignungsuntersuchung, Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung, bahnärztliche Untersuchung, Strahlenschutzuntersuchung oder Untersuchung nach Feuerwehrdienstvorschrift? Schreiben oder rufen Sie uns an. Wir klären, welche Untersuchung benötigt wird, welche Unterlagen erforderlich sind und wie kurzfristig ein Termin möglich ist.

Unverbindliche Beratung · Keine Wartezeiten · Persönlicher Ansprechpartner