Ihr persönlicher
Betriebsarzt
für Ihr Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen bei der betriebsärztlichen Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Dabei geht es nicht nur um formale Anforderungen, sondern um eine Betreuung, die im betrieblichen Alltag wirklich nutzbar ist: verständlich, planbar und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.
Betriebsärztliche Betreuung
nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Jedes Unternehmen hat andere Arbeitsplätze, Belastungen und organisatorische Abläufe. Deshalb nehmen wir uns Zeit, Ihren Betrieb kennenzulernen, wiederkehrende Themen zu verstehen und arbeitsmedizinische Betreuung lösungsorientiert und alltagstauglich zu gestalten.
Wir begleiten Unternehmen nicht nur bei der Erfüllung formaler Anforderungen, sondern unterstützen aktiv bei konkreten Fragestellungen – von der Vorsorgeplanung über Behördenanfragen bis zur Wiedereingliederung.
Gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes
Vorschrift für Mindestbetreuungszeiten nach Branche
Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung
Individuelle Betreuungskonzepte – kein Pauschalvertrag
Was wir für Ihr Unternehmen leisten
Alle Leistungen werden individuell auf Ihre Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage abgestimmt.
Grundbetreuung
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei Erster Hilfe
- Beratung zur Arbeitsgestaltung
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
Betriebsspezifische Betreuung
- Beratung bei besonderen Gefährdungen
- Neue Arbeitsmittel und ergonomische Fragen
- Arbeitsbedingte Beschwerden
- Betriebliche Präventionsthemen
Vorsorgeplanung und Untersuchungsorganisation
- Einordnung arbeitsmedizinischer Vorsorgen
- Organisation von Eignungsuntersuchungen
- Kurzfristige Untersuchungstermine
- Abstimmung nach Tätigkeit und Gefährdungslage
BEM und Wiedereingliederung
- Arbeitsmedizinische Beratung beim BEM
- Wiedereingliederung
- Betriebliche Gesundheitsthemen
- Fragen zur Leistungsfähigkeit im Arbeitskontext
Organisation, Dokumentation und externe Anfragen
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Übersicht über vereinbarte Maßnahmen
- Unterstützung bei wiederkehrenden Terminen
- Begleitung bei Behörden- und BG-Anfragen
Direkte Kommunikation
- Feste Ansprechpartner
- Kurze Wege
- Keine anonymen Strukturen
Kein Pauschalvertrag – sondern ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept für Ihr Unternehmen.
Angebot anfragenVom Erstgespräch
zur laufenden Betreuung
Unser Prozess ist transparent und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Von der ersten Analyse bis zur dauerhaften Betreuung begleiten wir Sie Schritt für Schritt.
Jetzt Erstgespräch vereinbarenErstanalyse & Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihre Branche, Betriebsgröße und Gefährdungslage. Daraus leiten wir den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ab.
Individuelles Betreuungskonzept
Auf Basis der Erstanalyse erstellen wir ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept – mit klaren Einsatzzeiten, definierten Leistungen und einem festen Ansprechpartner.
Laufende Betreuung & Begehungen
Regelmäßige Betriebsbegehungen, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA), Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und Beratung bei akuten Fragen.
Dokumentation & Jahresbericht
Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen, Nachweise für Behörden und ein jährlicher Arbeitsmedizinbericht für Ihr Unternehmen.
Für welche Unternehmen?
Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen – darunter auch Betriebe mit besonderen Einsatz- oder Nachweisanforderungen.
Häufige Fragen
zur Betreuung
Sie haben weitere Fragen zur betriebsärztlichen Betreuung? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Persönlich beraten lassenDas Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Betriebsgröße, einen Betriebsarzt zu bestellen. Die betriebsärztliche Betreuung umfasst die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie die Betreuung der Beschäftigten.
Die DGUV Vorschrift 2 (früher BGV A2) regelt die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung (für alle Betriebe) und betriebsspezifischer Betreuung (je nach Gefährdungslage). Die Mindestbetreuungszeiten richten sich nach Branche und Betriebsgröße.
Die Grundbetreuung umfasst regelmäßige Betriebsbegehungen, Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung bei der Ersten Hilfe, Beratung zur Arbeitsgestaltung und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA). Der Umfang richtet sich nach der Betriebsgröße und Branche.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und richtet sich nach den spezifischen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen. Sie umfasst z.B. Beratung bei besonderen Gefährdungen, Unterstützung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe und spezifische Gesundheitsförderungsmaßnahmen.
Ja, wir unterstützen Unternehmen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 SGB IX. Dies umfasst die medizinische Beratung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach längerer Erkrankung sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Betriebsärztliche Betreuung anfragen
Sie suchen eine verlässliche betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2? Wir besprechen mit Ihnen, welcher Betreuungsumfang zu Ihrem Unternehmen passt, wie Vorsorgen und Untersuchungen sinnvoll organisiert werden und wie wir Sie bei konkreten Fragestellungen, auch gegenüber Behörden oder Berufsgenossenschaften, unterstützen können.
Unverbindliche Beratung · Keine Wartezeiten · Persönlicher Ansprechpartner
